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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11   

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https://dejure.org/2012,12441
OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11 (https://dejure.org/2012,12441)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.05.2012 - 3 M 9/11 (https://dejure.org/2012,12441)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 3 M 9/11 (https://dejure.org/2012,12441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei Prüfungsanordnungen des Rechnungshofes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 114 S. 2; LHO § 91 Abs. 2
    Besonderes Vollzugsinteresse bei Prüfungsanordnungen des Landesrechnungshofes nach § 91 Abs. 2 LHO; Möglichkeit einer Behörde zur Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Haushaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besonderes Vollzugsinteresse bei Prüfungsanordnungen des Landesrechnungshofes nach § 91 Abs. 2 LHO; Möglichkeit einer Behörde zur Ergänzung defizitärer Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 16 B 26/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Prüfungsanordnung des Bundesrechnungshofs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug auch tatsächlich rechtfertigen bzw. ob damit eine besondere Eilbedürftigkeit erschöpfend und zutreffend dargetan ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 08.11.2011 - 16 B 26/11 -, juris).

    Ein solches besonderes öffentliches Interesse im Hinblick auf die rechtspolitische Aktualität des Vorgangs lag sowohl dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2010 (7 VR 5.10, juris) und dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 8. November 2011 (16 B 26/11, juris) zugrunde.

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten nach § 39 VwVfG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1980 - 1 C 19.78 -, juris; zur Begründungspflicht bei intendiertem Ermessen: BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 -, juris und Urt. v. 05.07.1985 - 8 C 22.83 -, juris).

    Eine Ergänzung der Ermessenserwägungen ist daher nur zulässig, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, diese Heranziehung keine Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsakts bewirkt und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - 3 L 436/10

    Erlass von Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit wegen unbilliger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Die Feststellung, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm gegeben sind, bedeutet in diesen Fällen zugleich, dass der Behörde für die Ausübung ihres Ermessens nur noch ein entsprechend eingeschränkter Spielraum verbleibt (zum unbestimmten Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" bei einem Gebührenerlass im Ermessenswege: OVG LSA, Urt. v. 23.03.2011 - 3 L 436/10 -, juris m. w. N.; VGH Mannheim, Urt. v. 12.03.2009 - 2 S 1229/08 -, juris; jeweils unter Bezugnahme auf Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355).

    Auch in diesen Fällen ist die Ausübung des behördlichen Ermessens nicht entbehrlich (vgl. OVG LSA, Urt. v. 23.03.2011, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05

    Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Der Umstand, dass juristische Personen des Privatrechts, die sich wie die Antragstellerin im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, grundsätzlich nicht grundrechtsfähig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05 -, juris) und sich damit nicht auf die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Unternehmensfreiheit berufen können, lässt jedoch nicht die Verpflichtung des Antragsgegners entfallen, zumindest im Ansatz einzelfallbezogene Erwägungen dazu anzustellen, warum die Erstreckung der Prüfung auf die sonstige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Antragstellerin überhaupt und in dem in der Anlage zur Anordnung vom 30. Juni 2010 aufgeführten Umfang ermessensgerecht ist.
  • BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Eine Förderung setzte insbesondere voraus, dass die Maßnahme die zeitlichen Grenzen einhält, innerhalb deren die Maßnahme 2009 und 2010 durchgeführt werden sollte (zum Gesetzeszweck: BVerfG, Beschl. v. 07.09.2010 - 2 BvF 1/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2010 - 13 B 663/10

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Wie sich im Umkehrschluss aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ergibt, können Haushaltsinteressen nur ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.06.2011 - 3 M 488/10 -, NVwZ-RR 2011, 846; OVG Münster, Beschl. v. 06.07.2010 - 13 B 663/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10

    Säumniszuschläge auf Rundfunkgebühren keine öffentlichen Abgaben und Kosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Wie sich im Umkehrschluss aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ergibt, können Haushaltsinteressen nur ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.06.2011 - 3 M 488/10 -, NVwZ-RR 2011, 846; OVG Münster, Beschl. v. 06.07.2010 - 13 B 663/10 -, juris).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Die gerichtliche Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe auf der Tatbestandsseite und der Ermessensausübung auf der Rechtsfolgenseite - auch bei den sog. Koppelungsvorschriften - bestimmt sich grundsätzlich nach den allgemeinen Grundsätzen für die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsakten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 -, NVwZ 2011, 1062; BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 8 C 69.86 -, NVwZ 1988, 935; OVG Hamburg, Urt. v. 16.03.2012 - 4 Bf 2/07 -, juris m. w. N.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 40 Rdnr. 36; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 114 Rdnr. 32, 33).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    Eine - hier nicht einschlägige - Ausnahme hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in den Fällen angenommen, in denen sich wegen einer im materiellen Recht begründeten Verlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts der Beurteilung der Sach- und Rechtlage von der behördlichen zur gerichtlichen Entscheidung hin aufgrund nachträglich eingetretener Umstände erstmals die Notwendigkeit einer Ermessensausübung ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2011 - 1 C 14.10 -, juris zu § 53 AufenthG).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11
    § 114 Satz 2 VwGO schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, NVwZ 2008, 326 und Urt. v. 05.09.2006 - 1 C 20.05 - NVwZ 2007, 470).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09

    Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen

  • OVG Hamburg, 16.03.2012 - 4 Bf 2/07

    Zuteilung von Hausnummern

  • BVerwG, 06.03.2002 - 9 A 16.01

    Prüfungen des Bundesrechnungshofs bei Landesfinanzbehörden im Bereich der

  • BVerfG, 10.04.2001 - 1 BvR 1577/00

    Effektiver Rechtsschutz und sofortige Vollziehung einer Aufsichtsmaßnahme gem

  • BVerwG, 05.07.2010 - 7 VR 5.10

    Bundesrechnungshof darf vorläufig die Verwendung der Finanzhilfen des

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 2 S 1229/08

    Studiengebührenbefreiung im Ermessenswege; Wahlfreiheit der Hochschulen und

  • BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassen der notwendigen Beildagung, Erforderlichkeit

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86

    Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 9 S 1937/10

    Zum besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug eines Verwaltungsakts

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - 3 LB 106/03

    Landesrechnungshof, Prüfungsanordnung, Verwaltungsaktsbefugnis

  • VGH Bayern, 13.11.2006 - 19 CS 06.2383
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